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Sonderbetreuungszeit: Rückwirkend ab September

Die Sonderbetreuungszeit für Eltern soll nun doch rückwirkend ab dem 1. September kommen, und nicht erst ab 1. Oktober.

Der Anspruch greift etwa, wenn Schulkinder in Quarantäne müssen und zu Hause betreut werden
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Der Anspruch greift etwa, wenn Schulkinder in Quarantäne müssen und zu Hause betreut werden