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© (c) fizkes - stock.adobe.comDer Anspruch greift etwa, wenn Schulkinder in Quarantäne müssen und zu Hause betreut werden
Sonderbetreuungszeit: Rückwirkend ab September
Die Sonderbetreuungszeit für Eltern soll nun doch rückwirkend ab dem 1. September kommen, und nicht erst ab 1. Oktober.
