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Göth-Flemmich pocht auf unabhängige Ermittlungstätigkeit
Höchstmögliche Qualität, Objektivität und Unabhängigkeit müssen sichergestellt sein, sollte das Weisungsrecht vom Justizministerium an einen Bundesstaatsanwalt übertragen werden, betont die für Einzelstrafsachen zuständige Sektionschefin Barbara Göth-Flemmich im APA-Interview. Es dürfe keine Möglichkeit für politische Einflussnahme geben. Da sei sie sich mit den Richtern und Staatsanwälten einig.