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Sonderbetreuungszeit & Co.: Was jetzt für berufstätige Eltern gilt

Nicht wie zuerst angekündigt ab 1. Oktober, sondern schon rückwirkend mit 1. September 2021 wird es wieder einen Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit geben, wenn Kinder in Quarantäne kommen oder Schulen bzw. Kindergärten behördlich geschlossen werden. Welche Alternativen Berufstätige mit Betreuungspflichten in diesem Herbst außerdem noch haben.

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Daniela Bachal