Auch Kindergartenpersonal braucht Impfung oder Testnachweis
Das Personal in den Kindergärten in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland muss ab Montag entweder geimpft sein oder einen gültigen Corona-Test vorweisen können. Eine entsprechende Regelung hat Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) in einer Novelle zur Öffnungsverordnung erlassen. In den restlichen Bundesländern tritt dies eine Woche später in Kraft. Damit gilt eine parallele Regelung wie in den Schulen nach Ablauf der dreiwöchigen Sicherheitsphase.
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