Zwei Ärzte im Prozess um Tod eines Kindes nach OP verurteilt
Im Prozess gegen zwei Ärzte im "Fall David" sind die beiden Angeklagten am Freitag am Landesgericht Salzburg wegen grob fahrlässiger Tötung nicht rechtskräftig zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Der Kinderchirurg erhielt acht Monate und der Anästhesist 16 Monate bedingte Haft unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren. Eine Obergutachterin ortete eine Verkettung von "Fehlern und Nachlässigkeiten", die im April 2018 zum Tod des 17 Monaten alten David geführt habe.