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Ein Jahr teilbedingt nach Messerstecherei für 15-Jährigen
Mit einem Burschen, der laut Anklage als 14-Jähriger einem unwesentlich älteren Bekannten ein Messer in den Hals stechen wollte, hat sich am Mittwoch das Wiener Landesgericht für Strafsachen befasst. Der Staatsanwalt warf ihm versuchten Mord vor, nach einem umfassenden Beweisverfahren wurde der Bursch wegen schwerer Körperverletzung verurteilt. Er erhielt dafür ein Jahr Haft, davon vier Monate unbedingt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.