Schüler müssen ihre vorgeschriebenen Corona-Tests nicht unbedingt an der Schule absolvieren. Ebenfalls erlaubt sind von anderen befugten Teststellen ausgestellte Antigen- bzw. PCR-Tests. Das sieht die neue Covid-19-Schulverordnung von Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) vor. Das gilt sowohl für die dreiwöchige Sicherheitsphase zu Schulbeginn als auch im Fall einer etwaigen Testpflicht für Ungeimpfte ab mittlerer Risikostufe danach.
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