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ÖVP mit Klage gegen "Falter" vor Oberlandesgericht abgeblitzt

Das Oberlandesgericht hat eine Klage der ÖVP an die Wiener Wochenzeitung "Falter" zurückgewiesen. Demnach ist der Vorwurf zulässig, dass die ÖVP bewusst geplant habe, im Nationalratswahlkampf 2019 die Kostenobergrenze zu überschreiten.

Der Vorwurf an die ÖVP, bewusst geplant zu haben, im Wahlkampf 2019 die Kostenobergrenze zu überschreiten, ist dem Oberlandesgericht Wien zufolge zulässig.
© APA/Georg Hochmuth
Der Vorwurf an die ÖVP, bewusst geplant zu haben, im Wahlkampf 2019 die Kostenobergrenze zu überschreiten, ist dem Oberlandesgericht Wien zufolge zulässig.