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Garantiezins wird Mitte 2022 auf Null gesenkt

FMA-Verordnung: Zinssatz, den Versicherungen höchstens garantieren dürfen, sinkt für neu abgeschlossene Verträge von 0,5 auf 0,0 Prozent. Etwaige Gewinnbeteiligungen sind davon grundsätzlich nicht betroffen.

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