Ein ungewöhnlicher Prozess hat am Dienstag am Wiener Landesgericht stattgefunden. Weil er seiner Frau nach einer nach afrikanischem Ritus erfolgten Hochzeitszeremonie die Augenlider abgebissen hatte, musste sich ein 36-jähriger Mann wegen Begehung einer Straftat im Zustand der vollen Berauschung (§287 StGB) verantworten. Er war geständig. Der gebürtige Nigerianer dürfte im Tatzeitpunkt unter dem Einfluss einer halluzinogen wirksamen psychotropen Substanz gestanden sein.
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