Razzien bei Operation "Luxor" zum Teil rechtswidrig
Die Razzia im Zuge der Operation "Luxor" samt Dutzender Hausdurchsuchungen bei mutmaßlichen Mitgliedern der Muslimbruderschaft im November 2020 war zum Teil rechtswidrig. Das Oberlandesgericht Graz hat mehreren Beschwerden gegen diese Maßnahme stattgegeben und die Hausdurchsuchung in diesen Fällen für rechtswidrig erklärt, bestätigte die Sprecherin des Oberlandesgerichts Graz Elisabeth Dieber am Dienstag einen Bericht der "Presse".
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