Gericht sieht in oö. Wohnbeihilfe keine Diskriminierung
Das Landesgericht Linz hat am Freitag die Begründung für die Klageabweisung auf Schadenersatz und Diskriminierung eines türkischen Staatsbürgers wegen Nichtgewährens der oö. Wohnbeihilfe veröffentlicht. So lag "keine Diskriminierung aus Gründen der ethnischen Zugehörigkeit" vor. Allerdings habe das Gericht nicht darüber entschieden, ob die rigide Wohnbeihilfe der Daueraufenthaltsrichtlinie für langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige widerspreche.
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