Corona-Beschränkung bei Begräbnissen war unverhältnismäßig
Der Verfassungsgerichtshof hat mehrere Entscheidungen über Beschwerden im Zusammenhang mit den Corona-Regelungen getroffen. Stattgegeben hat der VfGH einer Beschwerde über die Corona-Beschränkungen bei Begräbnissen. Die Beschränkung auf 50 Teilnehmer war unverhältnismäßig, befanden die Höchstrichter.
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