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Einschränkung von Trauergästen war "unverhältnismäßig"

Der Verfassungsgerichtshof hat mehrere Entscheidungen über Beschwerden im Zusammenhang mit den Corona-Regelungen getroffen. In den meisten Fällen wurden die Anträge zurückgewiesen oder es wurde die beklagte Maßnahme für gerechtfertigt befunden. Stattgegeben hat der VfGH einer Beschwerde über die Corona-Beschränkungen bei Begräbnissen. Die Beschränkung auf 50 Teilnehmer war unverhältnismäßig, befanden die Höchstrichter. Auswirkungen hat diese Entscheidung freilich keine mehr.

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