Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat im Rechtsstreit von Max Schrems mit Facebook den Europäischen Gerichtshof (EuGH) angerufen, um in einzelnen Punkten Klarheit zu schaffen. Die Fragen werfen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Datennutzung durch Facebook bei allen EU-Nutzern auf. So soll geklärt werden, ob die Nutzer tatsächlich - wie vom Social-Media-Konzern argumentiert - einen "Vertrag" abschließen, weswegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nur eingeschränkt zutreffe.
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