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Impfpflicht für neue Gesundheitsmitarbeiter in NÖ fix

Die Impfpflicht für neue Mitarbeiter im Gesundheitsbereich in Niederösterreich ist fix. Ab dem 1. September ist eine Corona-Schutzimpfung nach Angaben vom Mittwoch Voraussetzung für eine Aufnahme in die Landesgesundheitsagentur, die Kliniken sowie Pflege- und Betreuungszentren unter einem Dach bündelt. Die Regelung gilt ab diesem Zeitpunkt auch für Schüler der Gesundheits- und Krankenpflegeschulen, Praktikanten und Studenten, wurde betont.

© APA/dpa