Kein gerichtliches Nachspiel wegen Balkonabsturzes in OÖ
Der Absturz eines Balkons an einem Einfamilienhaus Ostermontag in Lenzing (Bezirk Vöcklabruck), bei dem eine 55-Jährige ums Leben gekommen ist, bleibt ohne strafrechtliche Konsequenzen. Die Ermittlungen gegen den Wohnungsbesitzer, der die Stützen des Balkons entfernt hatte, wurden eingestellt, bestätigte die Welser Staatsanwaltschaftssprecherin Silke Enzlmüller einen Bericht in der "Kronen Zeitung" am Freitag. Schwere Baumängel in den 1960er-Jahren waren Grund des Absturzes.
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