Gericht wehrt sich nach Mädchenmord gegen Schuldzuweisungen
Das Bundesverwaltungsgericht (BvWG) hat die Schuldzuweisung des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) nach dem Mädchenmord in Wien zurückgewiesen. Zwar bestätigte ein Sprecher, dass das Asylverfahren gegen einen der Tatverdächtigen Afghanen bereits seit Ende 2019 läuft. Allerdings verwies er darauf, dass das Bundesamt selbst die Duldung des 18-Jährigen in Österreich ausgesprochen hatte. Die lange Dauer erklärt das BvWG mit zigtausenden anhängigen Asylverfahren.
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