Auch Kirchen können ab 1. Juli Corona-Maßnahmen lockern
Mit den Lockerungen der Corona-Maßnahmen in vielen Bereichen ab 1. Juli können auch die Kirchen und Religionsgemeinschaften ihre Einschränkungen aufheben oder anpassen. "Aufgrund der Lockerungen ab 1. Juli kann die bisherige Vereinbarung zwischen den Kirchen und Religionsgesellschaften und dem Kultusministerium zu öffentlichen Gottesdiensten mit 30. Juni 2021 auslaufen", gab das Bundeskanzleramt am Dienstagabend in einem Rundruf mit den Religionsgemeinschaften bekannt.
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