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Gutachter untersucht: Hat der Fußgänger auf den Pkw eingetreten?

Es war - wenn er denn stattgefunden hat - ein leichter Tritt gegen einen Pkw, mit einem leichten dabei entstandenen Schaden. Trotzdem brauchte es zwei Gerichtsverhandlungen, ein eigenes Gutachten und sogar einen schauspielernden Richter, um die Sache zu klären.

© Ulla Patz
Sonja Berger