Noch offene Fragen bei Genesungs-Nachweis im "Grünen Pass"
Wer eine Corona-Infektion hinter sich hat und somit von der Testpflicht befreit ist, kann das in Österreich auch durch Vorlage seines "Absonderungsbescheides" nachweisen. In den "Grünen Pass" aufgenommen werden diese Bescheide der Gesundheitsbehörden aber nicht. Wie das Gesundheitsministerium der APA bestätigte, werden Absonderungsbescheide in der EU nämlich nicht akzeptiert. Außerdem werden nicht alle Funktionen des Grünen Passes am 4. Juni starten. Kritik kommt von der FPÖ.
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