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Was Sie für Gasthausbesuche und Ausflüge wissen müssen

Der Zutritt zu Bädern und anderen Freizeiteinrichtungen ist nun nur noch mit dem 3G-Nachweis gestattet. Wir sagen Ihnen, was Sie in Kärnten bei einem Ausflug oder einem Besuch der Gastronomie beachten müssen.

Gäste müssen bei Besuchen der Gastronomie, Hotellerie oder von Freizeiteinrichtungen stets die entsprechenden Nachweise mitführen
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Gäste müssen bei Besuchen der Gastronomie, Hotellerie oder von Freizeiteinrichtungen stets die entsprechenden Nachweise mitführen
Thomas Martinz