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Strafrechts-Experte sieht "klassischen Fall von Anlassgesetzgebung"

Terroristen dürfen künftig per Maßnahmenvollzug auch nach ihrer Haftstrafe eingesperrt werden. Für Innenminister Nehammer ist das ein "sicherheitspolitischer Meilenstein", Strafrechtsexperten sehen keine effiziente Maßnahme.

Terroristen sollen künftig im Maßnahmenvollzug landen können
© APA/Helmut Fohringer
Terroristen sollen künftig im Maßnahmenvollzug landen können
Andreas Terler