Strafrechts-Experte sieht "klassischen Fall von Anlassgesetzgebung"
Terroristen dürfen künftig per Maßnahmenvollzug auch nach ihrer Haftstrafe eingesperrt werden. Für Innenminister Nehammer ist das ein "sicherheitspolitischer Meilenstein", Strafrechtsexperten sehen keine effiziente Maßnahme.