Nachdem im Klinikum Freistadt einem Patienten das falsche Bein amputiert worden ist, wird nun versucht herauszufinden, warum das Vier-Augen-Prinzip offenbar verletzt wurde. Die Staatsanwaltschaft Linz ermittelt wegen des Verdachts der grob fahrlässigen Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen. Dafür beträgt der Strafrahmen bis zu zwei Jahre Haft. Das Ermittlungsverfahren läuft gegen die behandelnde Ärztin sowie unbekannte Täter.
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