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Chronik

Frau verzichtete auf Erbe von 50.000 Euro

Nach dem Tod des Vaters hat eine Kärntnerin ihr Erbe ausgeschlagen. „Im Nachhinein hat sie das bereut. Aber so etwas ist unwiderruflich“, warnt eine Anwältin.

Wer sich einer Erbschaft entschläft, kann das nicht rückgängig machen
© Marco2811 - Fotolia
Wer sich einer Erbschaft entschläft, kann das nicht rückgängig machen
Manuela Kalser
Manuela Kalser
Manuela Kalser
Redakteurin, Bundesland Kärnten
vor 5 Jahren20. Mai 2021 um 06:17
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