Unternehmer decken sich für den 19. Mai mit Selbsttests ein
Ab 19. Mai dürfen nun auch Antigen-Schnelltests direkt im Betrieb von Kunden bzw. Gästen unter Aufsicht des jeweiligen Betreibers als Eintrittstest durchgeführt werden. Nun decken sich die Unternehmen mit Selbsttests ein.