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Unternehmer decken sich für den 19. Mai mit Selbsttests ein

Ab 19. Mai dürfen nun auch Antigen-Schnelltests direkt im Betrieb von Kunden bzw. Gästen unter Aufsicht des jeweiligen Betreibers als Eintrittstest durchgeführt werden. Nun decken sich die Unternehmen mit Selbsttests ein.

Martina Romen-Kierner bei der Ausgabe einiger Tests
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Martina Romen-Kierner bei der Ausgabe einiger Tests