Impfverweigerung: Ist im Extremfall eine Kündigung gerechtfertigt?
Der Arbeitgeber habe die Verantwortung, seine Mitarbeiter und Kunden zu schützen. Die Frage des Arbeitsgebers nach dem Impfstatus ist damit zulässig, sagt Franz Marhold, Leiter des Institutes für Arbeits- und Sozialrecht der WU Wien.