Kanzleramt liefert Akten an U-Ausschuss nach VfGH-Spruch
Das Bundeskanzleramt muss die eingeforderten Unterlagen an den Ibiza-Untersuchungsausschuss liefern, hat am Mittwoch der Verfassungsgerichtshof (VfGH) entschieden. Der Antrag auf die Übermittlung der Handy-Nachrichten des Bundeskanzlers wurde zurückgewiesen, teilte der VfGH in einer Aussendung mit. In der Frage, ob Mails unwiderruflich gelöscht worden sind, verwies der VfGH auf eine allfällige Exekution. Das Kanzleramt übermittelt die Akten am Mittwoch, hieß es.