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Bandscheibenvorfall bei harter Landung laut EuGH kein Unfall

Wer sich bei einer harten Flugzeuglandung verletzt, hat nach einem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs nicht zwingend Anspruch auf Schadenersatz. Unabhängig von der persönlichen Wahrnehmung einzelner Passagiere handle es sich unter bestimmten Bedingungen nicht um einen Unfall, urteilten die europäischen Höchstrichter am Mittwoch in Luxemburg (Rechtssache C-70/20).

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