Das Gesundheitsministerium hat die "Lockerungsverordnung" vorgelegt, mit der das öffentliche Leben in der Corona-Pandemie ab 19. Mai ein wenig bunter wird. Voraussetzung für fast alle Aktivitäten vom Gasthaus- bis zum Fitnessstudio-Besuch ist, dass die Person entweder getestet, genesen oder geimpft ist. Zudem ist praktisch überall außer beim Sport und beim Speisen eine FFP2-Maske zu tragen. Abspielen wird sich alles zwischen 5 und 22 Uhr und meist gilt Registrierungspflicht.
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