Die Bundesregierung hat am Montag die Details der Öffnungsverordnung für die Lockerungen ab 19. Mai präsentiert. Wie Ende April angekündigt, werden Kunst- und Kulturveranstaltungen wieder vor Publikum stattfinden können. Die Kapazitätsbeschränkung liegt bei 50 Prozent, erlaubt sind indoor maximal 1.500 Besucher, outdoor maximal 3.000 Besucher - jeweils mit zugewiesenen Sitzplätzen. Voraussetzung für den Zutritt: Man muss getestet, genesen oder geimpft sein.
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