Matura darf bei Krankheit oder Quarantäne nachgemacht werden
Bei der Zentralmatura gibt es heuer noch vor dem Sommer Ersatztermine für Schüler, die als K1-Kontaktperson, aufgrund eines falsch positiven Covid-19-Tests oder wegen einer Erkrankung nicht an einer oder mehreren Prüfungen teilnehmen können. Das teilte das Bildungsministerium der APA mit. Für die Bestätigung der Erkrankung, die nichts mit dem Coronavirus zu tun haben muss, ist ein ärztliches Attest nötig.
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