Kleine Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen.

Kärntner Juristen: "Für alle Bäder gilt ein Betretungs- und Badeverbot"

Bäder gelten als Freizeiteinrichtungen. Demnach dürfte man dort nach der Covid-Verordnung bis 19. Mai genaugenommen nicht einmal die Kästchen einräumen, so Rechtsexperten. Für Gäste sind Geldstrafen bis zu 1450 Euro vorgesehen.

Die Hartgesottenen wagen sich im Strandbad Loretto bereits ins 12 Grad kalte Wasser
© ©helgebauer
Die Hartgesottenen wagen sich im Strandbad Loretto bereits ins 12 Grad kalte Wasser
Thomas Martinz