Der Nationalrat hat Donnerstagmittag weitere Corona-Hilfen beschlossen. Konkret wird rückwirkend mit Anfang April die Notstandshilfe ein weiteres Mal auf die Höhe des Arbeitslosengelds aufgestockt und werden der Kulturszene 20 weitere Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Abseits des Pandemie-Themas wurde eine große Reform des Exekutionsrechts fixiert. Sie bringt Gläubigern und Gerichten wesentliche Erleichterungen, aber auch Vorteile für Schuldner.
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