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Klage zu sterbenskranker Pippa abgewiesen
Die Mutter der sterbenskranken Pippa ist mit ihrer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gescheitert. Die Beschwerde sei unbegründet und daher nicht zugelassen worden, hieß es vom Gericht. Mit der finalen Entscheidung wurde auch eine einstweilige Maßnahme des Straßburger Gerichtshofs beendet. Diese hatte sicherstellen sollen, dass die Behandlung der fünfjährigen Pippa vorerst nicht eingestellt werde.