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Gesundheitskasse fordert Geld von Firmen bis Ende Juni zurück

1,1 Milliarden Euro Rückstand per Ende März. Coronabedingte Rückstände von Sozialversicherungsbeiträgen werden nun fällig. Ratenzahlung vorerst bis 30. September 2022 möglich, Ansuchen ab 1. Juni.

Coronabedingte Rückstände will die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) nun zurück.
© Weichselbraun
Coronabedingte Rückstände will die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) nun zurück.