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Informationsfreiheit 2 - VfGH gegen "Dissenting Opinion"
Bedenken hegt auch die Justiz - und zwar nicht nur gegen die neuen Auskunftspflichten, sondern auch gegen die ins Gesetz eingeflochtene "Dissenting Opinion" am Verfassungsgericht. Dessen Mitglieder sollen abweichende Stellungnahmen abgeben dürfen, wenn sie mit einer Entscheidung unzufrieden sind. Der VfGH befürchtet, dass darunter die Akzeptanz leiden könnte und kritisiert zudem, dass der Plan mit dem eigentlichen Zweck der Informationsfreiheit "nichts zu tun hat".