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Nach Zeitungskolumne: Frau rieb sich stundenlang mit Kren ein

Gegen einen fehlerhaften Gesundheitstipp des "Krone"-Kräuterpfarrers kann laut Europäischem Gerichtshof nicht erfolgreich nach der Produkthaftungsrichtlinie geklagt werden. Hintergrund ist die Beschwerde einer Leserin: Sie hatte wegen eines Fehlers in der bekannten Kolumne stundenlang geriebenen Kren aufgetragen.

Der Kren reizte die Haut der Leserin empfindlich. Daraufhin zog sie vor Gericht
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Der Kren reizte die Haut der Leserin empfindlich. Daraufhin zog sie vor Gericht