Winterreifenpflicht endet, Winterwetter aber noch nicht
Das Ende der situativen Winterausrüstungspflicht am 15. April (Donnerstag) bedeutet nicht automatisch, dass in keinem Fall mehr Winterreifen verwendet werden müssen. "Auch außerhalb der vorgeschriebenen Zeit sind dann Winterreifen zu verwenden, wenn auf winterlicher Fahrbahn mit Sommerreifen das sichere Anhalten nicht möglich ist oder der Lenker so langsam unterwegs sein muss, dass eine Verkehrsbehinderung besteht", warnte ARBÖ-Verkehrsjurist Martin Echsel am Dienstag.
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