Die Matura dürfen heuer nur Prüfungskandidaten mit negativem Corona-Testergebnis oder genesene Schüler absolvieren. Das sieht eine am Freitag erlassene Verordnung von Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) vor. Der Corona-Test kann entweder unmittelbar vor Ort an der Schule erfolgen, ebenfalls akzeptiert werden negative Antigen- oder PCR-Tests einer befugten Teststelle vom gleichen, letzten oder vorletzten Kalendertag.
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