Gerichte und Staatsanwaltschaften erhalten Servicecenter
An Gerichten und Staatsanwaltschaften können künftig zentrale Justiz-Servicecenter eingerichtet werden. Die bereits seit einigen Jahren für einen bestimmten Standort eingerichteten einfachen Justiz-Servicecenter bleiben daneben unverändert bestehen. Das sieht eine Novelle zum Gerichtsorganisationsgesetz (GOG) vor, die am Mittwoch vom Ministerrat beschlossen wurde. Weiters werden künftig speziell geschulte Richter und Richterinnen für Verfahren in Sexualdelikten eingesetzt.
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