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Bis 1. April Ausreisetestpflicht im Bezirk Schwaz

Die ursprünglich bis 25. März geltende Ausreisetestpflicht für den von der Südafrika-Mutante betroffenen Bezirk Schwaz wird "als Vorsichtsmaßnahme" um eine Woche, bis zum, 1. April, verlängert. Der Grund sei eine "aktuell aufkommende weiterentwickelte britische Virusvariante", teilte das Land mit. Der Mutationsstamm war laut AGES bereits in anderen Teilen Österreichs, aber auch in weiteren Teilen von Europa wie etwa auch in Deutschland, aufgetreten, hieß es.