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Imbissstand-Betreiber im Clinch mit AMS wegen Arbeitslosengeld-Streichung

Ein Weizer betreibt normalerweise einen Imbissstand, musste diesen wegen Corona aber schließen, er meldete sich arbeitslos. Er muss jetzt für andere Jobs zur Verfügung stehen, obwohl er in einigen Wochen ohnehin wieder seinen Imbiss aufmachen werde.

Das AMS ist dazu verpflichtet, Stellenangebote weiterzugeben
© Günter Pilch
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Raimund Heigl