Auch im Wirtshaus in Vorarlberg herrscht Maskenpflicht
Das Sozialministerium hat am Donnerstagnachmittag jene Verordnung vorgelegt, die diverse Corona-Lockerungen ab Montag in Vorarlberg, für Jugendliche und für Selbsthilfe-Gruppen regelt. Überraschend ist, dass für den nunmehr möglichen Gasthaus-Besuch in Vorarlberg nicht nur ein negativer Corona-Test nötig ist, sondern dass auch am Verabreichungsplatz eine FFP2-Maske zu tragen ist, wie aus dem der APA vorliegenden Verordnungsentwurf hervorgeht. Zugesperrt werden muss um 19 Uhr.
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