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Eintrittstests auch für Uni-Aufnahmeprüfungen möglich

Die Rektoren sollen an den Unis die Möglichkeit bekommen, neben Eintrittstests für Präsenzlehrveranstaltungen und -prüfungen auch negative Corona-Tests für die Teilnahme an Aufnahmeverfahren zu verlangen. Das sieht ein Abänderungsantrag zur Novelle des Universitätsgesetzes (UG) vor, die am Mittwoch im Wissenschaftsausschuss behandelt wird. Auch Fachhochschulen und Pädagogische Hochschulen erhalten ähnliche Regelungen.

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