Keine strafrechtliche Ermittlung zu Tod nach Impfung in NÖ
Der Tod einer Krankenpflegerin des Landesklinikums Zwettl mehrere Tage nach einer Corona-Impfung mit dem Vakzin von AstraZeneca wird keine strafrechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen. Die Staatsanwaltschaft Krems verneinte laut ihrem Sprecher Franz Hütter vom Montag die Einleitung eines Verfahrens. "Es wurde kein Anfangsverdacht festgestellt", sagte der Behördensprecher zur APA. Mit einer Obduktion am Wiener AKH soll die Todesursache der 49-Jährigen festgestellt werden.
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