Aus für "Umpersonalisierungsgebühren" bei Konzerttickets
Nach dem Handelsgericht Wien erklärte nun auch das Oberlandesgericht Wien die von Ö-Ticket für die Änderung von Ticket-Personalisierungen verrechneten Gebühren für unzulässig. Das entschied das OLG nach einer Klage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI). Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig. Verbraucherinnen und Verbraucher können die bezahlten "Umpersonalisierungsgebühren" zurückfordern.
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