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Unis sollen Eintrittstests verlangen dürfen

Die Hochschulen sollen mit Beginn des Sommersemesters am kommenden Montag die Möglichkeit bekommen, für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen bzw. Prüfungen einen negativen Corona-Test zu verlangen. Eine entsprechende Regelung soll in der geplanten Novelle zum Universitätsgesetz (UG) rückwirkend beschlossen werden. Umgesetzt wird dies von den Unis voraussichtlich nach den Osterferien Anfang April.

© APA