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Presserat rügt oe24.at und krone.at für Wiener Terrorberichterstattung

Noch nie hatte der Presserat so viele Beschwerden erhalten. Nun folgte das Urteil: Die Terror-Berichterstattung der Online-Boulevardmedien oe24.at und krone.at widersprach dem Kodex der österreichischen Presse.

Die Berichterstattung von oe24.at und krone.at habe dem Persönlichkeitsschutz und dem Recht auf Intimsphäre widersprochen, so der Presserat.
© KK
Die Berichterstattung von oe24.at und krone.at habe dem Persönlichkeitsschutz und dem Recht auf Intimsphäre widersprochen, so der Presserat.