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Zwei illegalen Spaziergängern drohen jetzt hohe Geldstrafen

Weil sie trotz Belehrung durch die Polizei über den zugefrorenen Ossiacher See gegangen sind, was per Verordnung verboten ist, erfolgt Anzeige bei der Bezirkshauptmannschaft. Vorsatz der Tat wird die Geldstrafe erhöhen.

Obwohl verboten tummeln sich immer wieder Eisläufer und Spaziergänger auf dem See
© KK/Vallant (3)
Obwohl verboten tummeln sich immer wieder Eisläufer und Spaziergänger auf dem See
Hannes Steinmetz
Teamleiter der Regionalredaktionen St. Veit und Feldkirchen